Platzordnung

Disziplin, Rücksicht, Mitarbeit und Unterstützung sind oberster Grundsatz im Hundesport.

Den Anweisungen der Ausbilder und Vorstandsmitglieder ist unbedingt Folge zu leisten.

Die Anwendung von Gewalteinwirkungen auf den Hund (u. a. anhaltendes Leinenrucken) sowie die Verwendung tierschutzwidrigen Zubehörs (u. a. Stachelhalsbänder, Elektrohalsbänder, Halsbänder ohne Zugstopp, Sprühhalsbänder) sind strengstens untersagt.

Rauchen sowie Alkoholkonsum auf der Platzanlage sind strengstens untersagt.

Das Auf- und Abbauen der Trainingsgeräte gehört mit zur Übungsstunde.

Die Benutzung der Trainingsgeräte ohne Anleitung bzw. Aufsicht eines Ausbilders ist untersagt.

Wer zu spät zum Training erscheint, wartet bis er aufgefordert wird den Übungsplatz zu betreten, um den laufenden Übungsbetrieb nicht zu stören.

Auf dem gesamten Vereinsgelände gilt Leinenpflicht. Ausnahmen während der Übungsstunde bestimmen die Ausbilder.

Vor der Übungsstunde ist dem Hund die Möglichkeit zu geben sich zu lösen. Sollte der Hund dennoch sein Geschäft auf dem Übungsplatz verrichten, so hat der Hundeführer die Hinterlassenschaften seines Hundes zu beseitigen.
Zusätzlich ist eine Zahlung in Höhe von 1,50 € in die Vereinskasse zu leisten.

Läufige Hündinnen dürfen am Trainingsbetrieb nicht teilnehmen.

Die Teilnahme am Trainingsbetrieb von Hunden mit akuten und / oder chronischen Krankheitsbildern bzw. Handicaps ist mit den Ausbildern abzustimmen. Bei Ungezieferbefall (z. B. Flöhen) dürfen die Hunde das Vereinsgelände nicht betreten.

Kinder unter acht Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten auf der Platzanlage verweilen.

Eine Missachtung der Platzordnung oder vorsätzliche Verstöße werden als grob unsportlich bzw. als vereinsschädigendes Verhalten gewertet. Dies kann gemäß §7 unserer Satzung zum Ausschluss vom Übungsbetrieb oder Verlust der Mitgliedschaft führen.

Stand: Juli 2026